Weiterbildungsberatung / Bildungsscheck Beratungsstellen
Bildungsscheck NRW
- Sie möchten beruflich weiterkommen, eine neue Richtung einschlagen oder planen den Wiedereinstieg?
- Sie möchten einen Berufsabschluss nachholen und eine passgenaue Nachqualifizierung durchlaufen?
- Sie möchten Ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen und benötigen eine Anpassungsqualifizierung?
Wie wird gefördert?
- Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte einen Zuschuss von 50% zu den Weiterbildungskosten.
- Die andere Hälfte tragen entweder die Beschäftigten selbst oder die Betriebe.
- Pro Bildungsscheck können maximal bis zu 500 Euro gefördert werden.
- Pro Kalenderjahr können Beschäftigte jeweils einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen.
Zielgruppe der Förderung:
- Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro (max. 80.000 bei gemeinsamer Veranlagung)
- Ausdrücklich sollen folgende Gruppen angesprochen werden: An- und Ungelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, Ältere, Zuwanderer, befristet Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Berufsrückkehrende
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln
- Nicht für die Förderung vorgesehen sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, z.B. Maschinenbedienerschulungen und Produkteinführungen.

Ihre Ansprechpartnerin
Birgit Bubolz
Brüderstraße 16
(Eingang Salzgasse gegenüber C&A)
59494 Soest
Tel.: 02921 3190191
birgit.bubolz@sen-ev.de

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.
